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Energienews


10.11.2017

Gebäudesektor-Empfehlungen für Jamaika

Ein Verbändebündnis (Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutscher Mieterbund, Deutsche Umwelthilfe, Bund der Energieverbraucher, Naturschutzbund Deutschland, co2online und Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband) fordert Impulse für energieeffizientes und bezahlbares Bauen und Wohnen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen sollten bei den Jamaika-Sondierungsgesprächen zum Thema Wohnen am 10. November 2017 gesetzt werden.

Die Forderungen der Verbände:

  • Neubaustandard erhöhen: Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind keine maßgeblichen Kostentreiber beim Neubau bzw. für die hohen Kauf- und Mietpreise. Die Verbände sprechen sich daher für eine Erhöhung der Mindestanforderungen im Neubau aus. Entschieden lehnen sie dagegen ab, Gebäude ausschließlich über die Menge an CO2-Emissionen zu definieren.
  • Steuerliche Förderung als Anreiz für die Sanierungen von selbstgenutzten Bestandsgebäuden: Die Verbände fordern eine Absetzbarkeit der energetischen Sanierungskosten von der Steuerschuld, um Eigenheimbesitzer zu unterstützen. Diese sollte die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen, sodass Hausbesitzer für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen gewonnen werden.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher: In Zukunft sollten ausschließlich aussagekräftige, am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden. Außerdem ist es aus Verbraucher- und Mietersicht inakzeptabel, dass die Kommunen zur Schaffung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zur Fernwärmeabnahme befugt sind. Dieser sollte gestrichen werden.
  • Mieter bei Modernisierungen stärker entlasten: Bisher kann der Vermieter nach einer energetischen Modernisierung elf Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten ohne Auflagen und zeitliche Befristung auf die Jahresmiete umlegen, sodass die Modernisierungsumlage vielfach zu drastischen Mieterhöhungen führt. Daher fordern die Verbände, die Umlage auf maximal sechs Prozent pro Jahr zu senken. Dem Investor sollten die öffentlichen Fördermittel direkt zufließen, dann könnte die Modernisierungsumlage sogar noch weiter gesenkt werden. Außerdem ist eine auf acht Jahre befristete Höchstgrenze für Mieterhöhungen einzuführen.

Gemeinsame Erklärung der Verbände.




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